Anwalt in dringenden Fällen

Strafverteidiger

In dringenden Fällen bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.

Besteht die Dringlichkeit aufgrund eines Strafverfahrens, können Sie bei der Verfahrensleitung verlangen, mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen zu können.

Anwalt der ersten Stunde

Eine beschuldigte Person ist berechtigt, sich in jedem Strafverfahren und auf jeder Verfahrensstufe, zum Beispiel bei einer Verhaftung, durch einen Anwalt verteidigen zu lassen.

Auch bei polizeilichen Einvernahmen im Ermittlungsverfahren hat die beschuldigte Person das Recht, dass ihre Verteidigung anwesend sein kann (Recht auf den sog. "Anwalt der ersten Stunde").

Amtliche Verteidigung

Im Rahmen eines Strafverfahrens besteht für die beschuldigte Person unter Umständen ein Recht auf amtliche Verteidigung.

Bei der Bestellung der amtlichen Verteidigung berücksichtigt die Verfahrensleitung nach Möglichkeit die Wünsche der beschuldigten Person. Es ist deshalb von Vorteil, solche Wünsche möglichst frühzeitig anzubringen.